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   BVerwG, 14.03.1994 - 11 B 141.93   

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https://dejure.org/1994,12619
BVerwG, 14.03.1994 - 11 B 141.93 (https://dejure.org/1994,12619)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1994 - 11 B 141.93 (https://dejure.org/1994,12619)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1994 - 11 B 141.93 (https://dejure.org/1994,12619)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Einführung einer Studienabschlussförderung durch das 12. BAföG-Änderungsgesetz vom 22. Mai 1990

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.10.1988 - 5 C 35.85

    Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Verlängerung -

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1994 - 11 B 141.93
    Diese ist vor dem Inkrafttreten des 12. BAföG-Änderungsgesetzes entwickelt worden und geht dahin, daß es im Wege der Prognose (BVerwGE 57, 75) oder unter Berücksichtigung des tatsächlichen Verlaufs (BVerwGE 68, 20 ; 80, 290 ) darauf ankommt, ob der Auszubildende in der zu erwägenden Verlängerungszeit einen berufsgualifizierenden Abschluß erreichen kann oder erreicht hat.
  • BVerwG, 08.09.1983 - 5 C 26.81

    Förderungshöchstdauer - Zusatzsemester - Mindeststudienzeit - Ausbildungsordnung

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1994 - 11 B 141.93
    Diese ist vor dem Inkrafttreten des 12. BAföG-Änderungsgesetzes entwickelt worden und geht dahin, daß es im Wege der Prognose (BVerwGE 57, 75) oder unter Berücksichtigung des tatsächlichen Verlaufs (BVerwGE 68, 20 ; 80, 290 ) darauf ankommt, ob der Auszubildende in der zu erwägenden Verlängerungszeit einen berufsgualifizierenden Abschluß erreichen kann oder erreicht hat.
  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 9.94

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1994 - 11 B 141.93
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren mit dem Aktenzeichen 11 C 9.94 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 34.77

    Förderungshöchstdauer - Ausbildungsförderung - Ausbildung -

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1994 - 11 B 141.93
    Diese ist vor dem Inkrafttreten des 12. BAföG-Änderungsgesetzes entwickelt worden und geht dahin, daß es im Wege der Prognose (BVerwGE 57, 75) oder unter Berücksichtigung des tatsächlichen Verlaufs (BVerwGE 68, 20 ; 80, 290 ) darauf ankommt, ob der Auszubildende in der zu erwägenden Verlängerungszeit einen berufsgualifizierenden Abschluß erreichen kann oder erreicht hat.
  • BVerwG, 24.03.2006 - 10 B 55.05

    Verstoß gegen das Anhörungsgebot; Sinn und Zweck einer Anhörung; Verstoß gegen

    Dieses Recht wird nachhaltig beeinträchtigt, wenn das Gericht den Beteiligten wie hier die Möglichkeit nimmt, die gesetzte Frist voll auszuschöpfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. März 1994 BVerwG 11 B 141.93 juris Rn. 3).

    4 Ist demnach eine ordnungsgemäße Anhörung unterblieben, so stellt das einen Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs dar (vgl. für eine Entscheidung vor Fristablauf BVerwG, Beschluss vom 14. März 1994 a.a.O.; für andere Fallgestaltungen BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1993 BVerwG 6 B 76.92 Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 10 S. 11; Beschluss vom 17. November 1994 BVerwG 1 B 42.94 Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 11 S. 1; Beschluss vom 22. April 1999 BVerwG 9 B 1037.98 Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 38 S. 16).

  • BVerwG, 01.07.2022 - 6 B 9.22

    Nichtberücksichtigung eines erst nach Versand der Entscheidung eingegangenen

    Entscheidet es vorzeitig, verletzt es den Anspruch auf rechtliches Gehör (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. März 1994 - 11 B 141.93 - juris Rn. 3 und vom 18. Januar 2006 - 2 B 53.05 - juris Rn. 2).
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